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Ehevertrag
Hochzeitsjubiläen
Hochzeitstage – Liste
Wer heiratet, wünscht sich natürlich, dass er mit seinem Partner möglichst viele glückliche Jahre zusammenbleibt. Und einen Hochzeitstag zu feiern, ist immer ein wunderschönes Erlebnis. Aber welche Bedeutung hat überhaupt welcher Hochzeitstag?
Grüne oder weisse Hochzeit:
Damit wird der eigentliche Tag bezeichnet, an dem geheiratet wird.
1. Hochzeitstag = Papier Hochzeit
2. Hochzeitstag = Baumwoll Hochzeit
3. Hochzeitstag = Lederne Hochzeit
4. Hochzeitstag = Seidene Hochzeit
5. Hochzeitstag = Hölzerne Hochzeit
6. Hochzeitstag = Eiserne Hochzeit
7. Hochzeitstag = Kupferne Hochzeit
8. Hochzeitstag = Blecherne Hochzeit
9. Hochzeitstag = Töpfer Hochzeit
10. Hochzeitstag = Rosen Hochzeit
11. Hochzeitstag = Stählerne Hochzeit
12. Hochzeitstag = Nickel Hochzeit
13. Hochzeitstag = Veilchen Hochzeit
14. Hochzeitstag = Elfenbein Hochzeit
15. Hochzeitstag = Kristall oder auch gläserne Hochzeit
20. Hochzeitstag = Porzellan Hochzeit
25. Hochzeitstag = Silber Hochzeit
30. Hochzeitstag = Perlen Hochzeit
35. Hochzeitstag = Leinwand Hochzeit
40. Hochzeitstag = Rubin Hochzeit
50. Hochzeitstag = Goldene Hochzeit
55. Hochzeitstag = Smaragd Hochzeit
60. Hochzeitstag = Diamantene Hochzeit
65. Hochzeitstag = Eiserne Hochzeit
70. Hochzeitstag = Gnaden Hochzeit
75. Hochzeitstag = Kronjuwelen Hochzeit
80. Hochzeitstag = Messing Hochzeit
Tipp: Am besten machen Sie von jeder „Jubiläumshochzeit“ ein Foto, und anschliessend ein tolles Fotoalbum, das man z.B. bei Migros Foto Service erstellen kann.
Mitgift
Namensrecht
Früher war es in der Schweiz üblich, dass die Frau bei der Heirat den Namen des Mannes annahm. Seit der Änderung des Namensgesetzes im Januar 2013 gelten neue Regeln:
Wer heiratet, kann sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, muss dies jedoch nicht mehr tun. Dies kann sowohl der Nachname des Mannes wie auch derjenige der Frau sein. Diese Regelung gilt sowohl für heterosexuelle wie auch für gleichgeschlechtliche Paare, welche ihre Partnerschaft eintragen lassen. Auch das Bürgerrecht bleibt durch die Heirat unverändert, Braut und Bräutigam behalten ihr jeweiliges Bürgerrecht.
Ein wichtiger Punkt: Plant das Brautpaar gemeinsame Kinder, muss bis zur Hochzeit entschieden werden, welchen Nachnamen diese tragen sollen. Bei unverheirateten Elternpaaren behält das Kind weiterhin den Namen der Mutter, ausser es wird ausdrücklich eine Vereinbarung getroffen, dass dieses den Namen des Vaters tragen soll.
Was nicht mehr möglich ist, sind Doppelnamen wie Müller Meier. Einzig der „Allianzname“, das heisst die Version mit Bindestrich (Müller-Meier) ist weiterhin erlaubt. Dieser kann im Alltag weiterhin verwendet werden, gilt jedoch nicht für amtliche Dokumente.