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Ehe

Die Braut und der Bräutigam gehen den Bund der Ehe ein. Sie sind dann gesetzlich „Eins“ und gehören zusammen. Ob das Bündnis nur beim Standesamt oder auch noch eine kirchliche Hochzeit veranstaltet, spielt keine Rolle. Die Unterschrift beim Amt ist ausreichend um Eheleute zu sein. Im Althochdeutschen stand die Ehe für Ewigkeit, Recht und Gesetz.

Üblicherweise heiratet man eine Person und verbringt dann mit seiner Ehefrau oder seinem Ehemann den Rest seines Lebens. In gewissen, wenigen Staaten und Religionen ist die Vielehe erlaubt. Da hat dann meist der Mann mehrere Ehegattinnen.

Merkmal

Voraussetzung für jede Ehe ist der gegenseitige Wille eine dauerhafte Lebensgemeinschaft in treue einzugehen. Die Eigenart der Ehe bringt verschiedene Vorstellungen mit sich. Auf Wikipedia lesen Sie mehr darüber…

Mit der Ehe entstehen persönliche als auch wirtschaftliche Rechten und Pflichten zwischen den beiden Eheleuten. Die Art und Weise der Entstehung des Vertrages und deren genauer Inhalt kann je nach Kultur und Gesellschaft variieren. Ausserdem können Abmachungen zum Güterstand und betreffend das Vermögen in einem Ehevertrag zusätzlich vereinbart werden. Tut man dies nicht, geltet das Standartabkommen.

Beginn und Ende

Sind sich die Brautleute einig, eine dauerhafte Gemeinschaft einzugehen, damit beginnt heutzutage die Ehe. Diese Übereinkunft muss durch die Trauung öffentlich gemacht werden, damit sie gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung erhält. Bei der Zivilhochzeit beim Standesamt erhält man eine Urkunde ausgehändigt welche mit den Unterschriften der Braut und des Bräutigams ist der Ehebund rechtlich verbindlich. In den meisten westlichen Staaten sind die Standesämter für diese Beurkundung zuständig. Je nach Wunsch kann dann noch eine Kirchliche Trauung durchgeführt werden. Diese ist jedoch nicht zwingend. Aber eben, je nach Religion und Staat kann das anders handgehabt werden. Normalerweise endet das Bündnis mit dem Tod eines Ehegatten. Das kann aber ja nach Kultur-, Rechts- oder Religionskreis abweichen und andere Gründe können zu einem Ende führen. Heutzutage ist es leider oft auch der Fall, dass die verheirateten geschieden werden. Die damals dauerhaft geschworene Gemeinschaft wird rechtlich aufgehoben oder eben geschieden. Aber das wünschen wir natürlich niemandem!

Konkubinat

Als Konkubinat wird die Ehe ohne Trauschein bezeichnet. Heutzutage gehen viele Paare solch eine eheähnliche Gemeinschaft ein. Die Verbindlichkeit ist geringer und falls es zu einer Trennung kommt ist es nicht so kostspielig wie bei einer Scheidung einer rechtlich unterzeichneten Ehe.

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