A B C D E F G H J K M N P R S T V Z

Namensrecht

Früher war es in der Schweiz üblich, dass die Frau bei der Heirat den Namen des Mannes annahm. Seit der Änderung des Namensgesetzes im Januar 2013 gelten neue Regeln:

Wer heiratet, kann sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, muss dies jedoch nicht mehr tun. Dies kann sowohl der Nachname des Mannes wie auch derjenige der Frau sein. Diese Regelung gilt sowohl für heterosexuelle wie auch für gleichgeschlechtliche Paare, welche ihre Partnerschaft eintragen lassen. Auch das Bürgerrecht bleibt durch die Heirat unverändert, Braut und Bräutigam behalten ihr jeweiliges Bürgerrecht.

Ein wichtiger Punkt: Plant das Brautpaar gemeinsame Kinder, muss bis zur Hochzeit entschieden werden, welchen Nachnamen diese tragen sollen. Bei unverheirateten Elternpaaren behält das Kind weiterhin den Namen der Mutter, ausser es wird ausdrücklich eine Vereinbarung getroffen, dass dieses den Namen des Vaters tragen soll.

Was nicht mehr möglich ist, sind Doppelnamen wie Müller Meier. Einzig der „Allianzname“, das heisst die Version mit Bindestrich (Müller-Meier) ist weiterhin erlaubt. Dieser kann im Alltag weiterhin verwendet werden, gilt jedoch nicht für amtliche Dokumente.

 

 

 

Ähnliche Einträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert