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Ziviltrauung

Die Ziviltrauung muss von einem Standesbeamten in einem amtlichen Trauungslokal vollzogen werden. Damit die Trauung  vorgenommen werden kann,  müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keiner der beiden Verlobten darf noch verheiratet sein
  • Die Ziviltrauung muss zwischen einem Mann und einer Frau stattfinden. Gleichgeschlechtliche Paare werden in der Schweiz nicht getraut. Sie können jedoch ihre Partnerschaft eintragen lassen
  • Beide Partner müssen volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein
  • Es muss eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorliegen, wenn einer der  Partner aus dem Ausland stammt
  • Die Verlobten dürfen keine nahen Verwandten grader Linie sein. Dazu zählen:  Geschwister, Halbgeschwister, Adoptiv-Geschwister , Grosseltern und Eltern
  • Die Ehe darf NICHT dazu missbraucht werden, die Zulassungsbestimmungen für Ausländer zu umgehen

Das Trauungs-Gesuch

Das Gesuch für die Trauung müssen die Verlobten beim Zivilstandsamt ihrer Wohngemeinde einreichen. Wollen sie jedoch in einem anderen Standesamt, als dem in ihrer Wohngemeinde heiraten, können sie sich gegen eine Gebühr eine Trauungsermächtigung ausstellen lassen. Mit dieser können die Verlobten auf  jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten.

Um ein Gesuch zur Trauung einzureichen, müssen die Brautleute folgende Dokumente dem Standesamt ihrer Wohngemeinde einreichen:

  • Ausgefülltes Formular „Vorbereitung der Eheschliessung“ der Wohngemeinde (kann teilweise aus dem Internet heruntergeladen werden)
  • Weitere Dokumente, je nach Situation der Verlobten. Hier sollten die Informationen der jeweiligen Standesämter beachtet werden

Nachdem alle Dokumente beim Standesamt der Wohngemeinde eingereicht sind, müssen die Brautleute dort persönlich bestätigen, dass sie die Voraussetzung für die Trauung erfüllen. Wenn dann das Zivilstandesamt das Gesucht geprüft hat, wird den Verlobten schriftlich mitgeteilt, ob die Heirat bewilligt wird. Ist die Heirat bewilligt, darf jedoch erst nach Ablauf der Frist von zehn Tagen geheiratet werden. Zudem darf mit der Heirat  nicht länger als drei Monate gewartet werden, nachdem das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen wurde. Eine kirchliche Trauung ist erst nach der zivilen Trauung möglich.

Infos zur Zeremonie

  • Der Standesbeamte nimmt die Trauung auf einem Standesamt vor
  • Die Trauung ist öffentlich
  • Damit die Trauung rechtskräftig ist, müssen zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen anwesend sein
  • Beide Eheleute sowie und die Trauzeugen unterzeichnen den Eintrag im Eheregister.
  • Nach der Trauung erhalten die Eheleute einen Familienausweis

Was kostet eine Trauung?

Für eine zivile Trauung müssen in der Schweiz zwischen CHF 300 und 400 bezahlt werden. Für Spezialwünsche, wie beispielsweise die Trauung an einem Samstag oder in einem Aussenlokal, kommen zusätzliche Kosten hinzu.

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2 Gedanken zu „Ziviltrauung

  1. Wie muss man vorgehen wenn wir in Amsterdam Zivilstandsamtlich heiraten möchten. wir sind beide Schweizer und wohnen auch hier in der Schweiz.

    1. Hallo Anuschka

      Wir empfehlen euch, euch mit dieser Frage sowohl an eure Wohngemeinde wie auch die Gemeinde Amsterdam (die findet ihr online unter http://www.iamsterdam.com/en/) zu wenden. Dort kriegt ihr kompetent Auskunft.

      Ich wünsche euch ein schönes Hochzeitsfest und nur das Beste für die Zukunft.
      Liebe Grüsse
      Alexa

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