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Kirchliche-Trauung

Als kirchliche Trauung wird die Eheschliessung in einer christlichen Kirche bezeichnet. Üblicherweise findet diese nach dem vorgeschriebenen Ritus vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die zivile Eheschliessung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen. In der Schweiz muss die standesamtliche Trauung von Gesetzes wegen vor der Kirchlichen Trauung stattfinden.

Trauung in der Kirche

Die römisch-katholische Trauung

Nach römisch-katholischem Verständnis begründet die kirchliche Trauung die kirchenrechtliche Anerkennung, also die Gültigkeit des Ehebundes. Im Falle einer Ehe zwischen Christen spenden sich die Brautleute das Sakrament. Das wichtigste Element der römisch-katholischen Trauung ist daher die Bekundung des Ehekonsenses durch die Eheleute vor dem Geistlichen und den Trauzeugen. Dem muss ein öffentliches Aufgebot (eine Bekanntmachung) vorausgegangen sein und zudem muss die Ehe im Kirchenbuch registriert werden. Nach katholischer Lehre ist das von den Eheleuten gestiftete sakramentale Eheband zu Lebzeiten unauflöslich. Die Eheannullierung kann unter ganz bestimmten Voraussetzungen vollzogen werden.

Die protestantische Trauung

Nach dem in den evangelischen Kirchen im deutschen Sprachraum vorherrschenden Verständnis wird im Traugottesdienst dagegen lediglich das bereits abgegebene Versprechen vor Gott noch einmal wiederholt und eine bei der zivilen Trauung gültig geschlossene Ehe gesegnet. In Ländern, wo die kirchliche Eheschliessung keine separate standesamtliche Trauung benötig, betrachteten auch die evangelischen Kirchen die protestantische Trauung als konstitutiv für die Begründung der Ehe. Einen sakramentalen Charakter besitzt die Ehe nach allgemeiner protestantischer Auffassung nicht. So ist grundsätzlich auch eine Scheidung möglich.

Östlich-orthodoxe Trauung

In den östlich-orthodoxen Kirchen ist die Ehe eines der Mysterien (Sakramente), welches durch den Priester gespendet wird. Ein Ritus ist die Krönung der Brautleute. Grundsätzlich wird auch in den orthodoxen Kirchen von der Unauflöslichkeit der Ehe ausgegangen. Aus Barmherzigkeit erlauben die orthodoxen Kirchen jedoch im Notfall eine oder sogar zwei Scheidungen. Da bei der Feier zur Wiederverheiratung der Gedanke der Busse überwiegt, ist diese jedoch weniger festlich als die Erste. Zudem kann eine Busszeit auferlegt werden. Trotz des Busscharakters der Feier der zweiten oder gar dritten Eheschliessung enthält der Trauritus der Wiederheirat alle wesentlichen Elemente einer sakramentalen Eheschliessung. Ausser auf ausdrückliche Erlaubnis des Kirchengerichts, dürfen nicht mehr als drei Ehen geschlossen werden.

Ökumenische Trauung

In konfessionsverschiedenen Ehen (früher oft «Mischehen» genannt) besteht häufig das Bedürfnis nach einer ökumenischen Trauung. Eine ökumenische Trauung mit gleichberechtigten Liturgen ist mit der katholischen Kirche nicht möglich:

«Es ist verboten, vor oder nach der kanonischen Eheschließung gemäß § 1 eine andere religiöse Trauungsfeier zur Abgabe oder Erneuerung des Ehekonsenses vorzunehmen; gleichfalls darf keine religiöse Feier stattfinden, bei welcher der katholische Assistierende und der nichtkatholische Amtsträger zugleich, jeder in seinem Ritus, den Konsens der Partner erfragen.»

– Can. 1127 § 3.

Wenn die Partner der evangelischen und katholischen Konfession eine «ökumenische Trauung» wünschen, erfolgt eine Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig in welcher Kirche die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. In der evangelischen Kirche ist die Ökumenische Trauung also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen – oder umgekehrt.

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