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Trauung

Nach dem deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm kommt das Wort «Trauung» von Treue (wie Vertragstreue) und von Vertrauen (wie das Vertrauen der Brautleute ineinander). Schon früh wurde das Wort sowohl für die Zeremonie als auch den rechtlichen Akt der Eheschliessung verwendet.

Begriffliches

Etwa seit dem 13. Jahrhundert ist der Begriff «Trauung» belegt. Ursprünglich war damit das «Anvertrauen» einer Frau an den Ehemann gemeint. Heute bezeichnet es in erster Linie das Ritual der Eheschliessung. Besonders häufig ist der Zusammenhang mit einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feiern. Oft unterscheidet man zwischen, der standesamtlichen, der kirchlichen oder einer freien Trauung, wobei jedoch nur die standesamtliche eine rechtliche Relevanz erlangt.

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