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Konkubinat

Als Konkubinat wird in der Schweiz das Zusammenleben von nicht verheirateten Paaren bezeichnet. Viele Paare entscheiden sich – zum Beispiel aus religiösen Überlegungen – dazu, nicht zu heiraten. Erstaunlicherweise ist diese Form der Zusammenarbeit in der Schweiz noch nicht so lange etabliert, wie man vielleicht annehmen würde: Bis 1995 war das Konkubinat in gewissen Kantonen sogar noch verboten. Heute dagegen ist diese Form des Zusammenlebens sehr weit verbreitet.

Das Konkubinat zeichnet sich dadurch aus, dass es jederzeit ohne rechtliche Folgen aufgelöst werden kann. Viele Paare wählen diese Variante des Zusammenlebens aus, um nicht die Verpflichtungen einer Ehe einzugehen. Weitere Vorteile im Konkubinat liegen darin, dass es steuerlich interessanter ist, da zwei Einzelpersonen niedriger besteuert werden als ein Ehepaar, welches ein gemeinsames Einkommen zu versteuern hat.

Rechtliche Aspekte des Konkubinats

Diese lockere Form des Zusammenlebens halt allerdings einige rechtliche Konsequenzen: Durch das Konkubinat sind weder Finanzen noch Nachlass geregelt. Wer also sicherstellen möchte, dass der Konkubinats-Partner im Todesfall nicht leer ausgeht, muss dies individuell festhalten, zum Beispiel in Form eines Konkubinats-Vertrages. Auch auf die AHV-Beiträge, Pensionskasse und Steuer hat das Zusammenleben keinen Einfluss – Konkubinats Partner werden als Individuen besteuert und leisten als Einzelpersonen Sozial-Beiträge.

Wer gemeinsamen Nachwuchs plant, muss auch einige Dinge beachten: So ist die Vaterschaft beispielsweise im Gegensatz zu verheirateten Partnern bei Konkubinats-Partnern nicht automatisch anerkannt, sondern muss zuerst im Zivilstandsamt amtlich festgehalten werden. Es gibt also für Konkubinats-Paare, insbesondere, wenn Nachwuchs unterwegs ist, einige Punkte zu beachten. In diesem umfassenden Nachschlage-Verzeichnis gibt es viele wertvolle Hinweise zu den gesetzlichen Aspekten des Konkubinats, inkl. Vertragsmuster für Konkubinatsverträge.

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