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Ehevertrag

Der Ehevertrag regelt weitere Punkte zusätzlich zum allgemeingültigen Rechtssystem. Das wird alles vereinbart, damit es bei einer Scheidung keine Streitigkeiten gibt und die Aufteilung der Güter und des Geldes klar geregelt ist. Die Wirkung des aufgesetzten Ehevertrages bindet sich allerdings an die rechtlichen Grenzen.

Übliche Themen, welche in einem solchen Vertrag vereinbart werden sind der Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt. Beispielsweise kann die „Gütertrennung“ ausgemacht werden. Bei einer Scheidung erhält dann jeder der Ehegatten sein eingebrachtes Vermögen ohne es aufzuteilen. Das macht dann Sinn, wenn einer der Eheleute sehr viel Vermögen hat. Genauere Informationen über die verschiedenen Arten der „speziellen“ Vereinbarungen finden sie auf ch.ch.

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