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He Ho

Heirat

Die Heirat (auch Hochzeit, Hochzeitsfeier oder Trauung) beschreibt die Eheschliessung eines Paares. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes geht auf den ehelichen Hausstand zurück. Die Heirat bestimmt den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern statt.

Begriffliches

Das Wort Heirat leitet sich laut Wikipedia vom althochdeutschen «hīrāt» ab und ist zusammengestzt aus den beiden Wortstämmen «hei» und «rat». Die Silbe hei geht auf das germanische Wort «hīwa[n]» (Haus, Hausgemeinschaft) und das indogermanische «kei» (liegen; hier in der Bedeutung Lager, sich niederlassen) zurück und lässt damit das Wort «Heim» ableiten. Die Silbe «rat» bezeichnete ursprünglich «Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind». Somit war mit dem mittelhochdeutschen «hîrât» zunächst der eheliche Hausstand oder eben Hausrat gemeint. Erst später setzte sich die Bedeutung der Eheschliess und Vermählung durch.

Bedeutung der Heirat

Rechtlich gesehen begründet die Heirat den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Eheleuten. Gesellschaftlich muss die Ehe in den meisten Kulturen beziehungsweise Religionen «vollzogen» werden, das heiss es muss Geschlechtsverkehr stattfinden (möglichst in der Hochzeitsnacht). Religiös gesehen hat die Hochzeitszeremonie die Funktion, die Rechtmässigkeit der Beziehung der Eheleute zu bestätigen und legitimiert die in der Ehe gezeugten Nachkommen. In manchen Kulturkreisen hängen gar die Geburtsrechte der Kinder davon ab.

Heirat und Lebenspartnerschaft

In Deutschland wurde lange darüber diskutiert, ob der Begriff «Heirat / heiraten» auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft gilt oder es dort besser «verpartnern» heisst. Umgangssprachlich wurde häufig der gleiche Begriff verwendet. Nachdem der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) den Begriff «verpartnern» beziehungsweise Lebenspartnerschaft benutzt sind auch Journalisten, die Grünen und Die Linke gefolgt. In vielen Ländern sind gleichgeschlechtliche Ehen heterosexuellen rechtlich dagegen völlig gleichgestellt, so dass der Ehebegriff geschlechtsunabhängig verwendet wird.

Verheiratet

Das Adjektiv «verheiratet» ist der juristische Ausdruck für den Familienstand von Ehepartnern. Der Begriff kommt vom Wort «heiraten» und wird sowohl auf Eheleute als auch eingetragene Partnerschaften angewendet.

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